Rechtsprechung
VG Mainz, 03.08.2007 - 3 L 487/07 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG Mainz, 03.08.2007 - 3 L 487/07
Das Gebot auf schutzwürdige Individualinteressen Rücksicht zu nehmen, wird zwar in § 35 Abs. 3 BauGB nicht ausdrücklich aufgeführt, ist aber als ausnahmsweise drittschützender öffentlicher Belang im Sinne dieser Vorschrift anerkannt und hat im Beispielkatalog des § 35 Abs. 3 BauGB insofern seinen Niederschlag gefunden, als es sich bei dem Erfordernis, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden, um eine auf Immissionskonflikte beschränkte besondere gesetzliche Ausformung dieses Gebots handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977, 4 C 22.75). - BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79
Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde - …
Auszug aus VG Mainz, 03.08.2007 - 3 L 487/07
Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 21. Januar 1983 (4 C 59/79) ist es unerheblich, dass die Wohnungen derAntragstellerin anders als das Baugrundstück nicht im Außenbereich liegen, da das in § 35 Abs. 3 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme nicht nur für Außenbereichsvorhaben untereinander gilt sondern über Gebietsgrenzen hinweg wirkt und auch Eigentümern zugute kommt, deren Grundstück - wie im vorliegenden Fall - im Innenbereich nach § 34 BauGB liegt.